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KUHbit-Bonusprogramm der Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen e.V.Allgemeine Teilnahmebedingungen1. Kundenbeziehung1.1 Die Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen e.V. (LVN) verwaltet Guthaben, die Ihnen als Mitglied in Form von KUHbits gutgeschrieben werden. Durch die erstmalige Nutzung des Online-Systems "KUHbit-Bonusprogramm" erklären Sie Ihr Einverständnis mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen. 1.2 Teilnehmer am Bonusprogramm kann jeder milcherzeugende Landwirt werden, der das 18. Lebensjahr vollendet, dessen Betrieb sich in Niedersachsen oder Bremen befindet oder der seine Milch an eine niedersächsische Molkerei liefert. Die Teilnahme ist kostenlos. 1.3 Teilen Sie Änderungen Ihrer bei der Anmeldung angegebenen Daten bitte per E-Mail mit an lv.nds@milchwirtschaft.de oder aktualisieren Sie Ihre Daten im Online-System. 2. Sammeln von KUHbits2.1 Durch entsprechend gekennzeichnete Leistungen erhalten Sie von der LVN Gutschriften in Form von KUHbits. Sie erhalten von der LVN einen Code, den Sie im Online-System einlösen. Nach dem Einlösen werden Ihrem Konto die Menge an KUHbits gutgeschrieben, die dem Code zugeordnet waren. 2.2 Grundsätzlich gilt, dass für jeden Teilnehmer am KUHbit-Bonusprogramm die Teilnahme an der gleichen Aktion auf zehnmal pro Jahr begrenzt ist. Zum Beispiel bekommt jeder Teilnehmer für höchstens zehn Hofbesichtigungen pro Jahr die entsprechenden KUHbits zugewiesen. 2.3 Bei Rückgängigmachung (Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt etc.) eines Vertrages, für den Ihnen KUHbits gutgeschrieben wurden, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch, behält sich die LVN vor, das Recht zur Stornierung der entsprechenden Gutschrift vor. 3. Punktestand3.1 Ihre KUHbits werden bei der LVN online abrufbar gehalten. Sie können Ihren Punktestand im Online-System, das über die Seite www.milchwirtschaft.de erreichbar ist, jederzeit abfragen. Sie benötigen hierfür lediglich Ihre Zugangsdaten, die Sie sofort nach Anmeldung zum System erhalten. Die LVN behält sich vor, Ihnen in regelmäßigen Abständen Ihren Punktestand per E-Mail zuzusenden. 3.2 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Punktestandsmitteilung müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach deren Zugang schriftlich bei der in der Mitteilung angegebenen Stelle geltend machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung des Punktestands. Sie können auch nach Fristablauf eine Berichtigung des mitgeteilten Punktestands verlangen. In diesem Fall müssen Sie die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nachweisen. 4. Punkteauszahlung4.1. Die Auszahlung findet ausschließlich durch Wandlung in Bezugsberechtigung für die jeweils im Online-System angezeigten Artikel oder Leistungen statt. Eine Auszahlung Ihrer KUHbits ist ausdrücklich ausgeschlossen. 4.2. Ihre KUHbits sind nicht auf Dritte übertragbar. 4.3 Die Auszahlung oder Wandlung der Punkte in eine Prämien-Bezugsberechtigung erfolgt ausschließlich dann, wenn seitens der LVN keine fälligen Forderungen gegen den Vorteilsempfänger bestehen. 5. PunkteverfallKUHbits verfallen mit Ablauf des 31.12. eines jeden Kalenderjahres, erstmals jedoch am 31.12.2005. 6. Verlust der Zugangsdaten6.1 Bei Verlust Ihrer Zugangsdaten für das Online-System können Sie bei der LVN eine neue Zugangskennung beantragen. 6.2 Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die LVN, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Dritter Kenntnis von Ihrer Zugangskennung erlangt hat. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet die LVN nur bei grobem Verschulden der LVN oder Erfüllungsgehilfen unter Berücksichtigung eines etwaigen Mitverschuldens Ihrerseits. 7. Kündigung, Beendigung und Änderung der allgemeinen Teilnahmebedingungen7.1 Sie können die Teilnahme am Bonusprogramm der LVN jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Mitteilung an die LVN beenden. 7.2 Eine Kündigung durch die LVN ist nur unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten möglich, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Die Kündigung erfolgt schriftlich. 7.3 Die LVN behält sich vor, das Bonusprogramm zu ergänzen oder zu ändern, um es den aktuellen Aktionen / Maßnahmen der LVN anzupassen. 7.4 Die LVN behält sich ebenfalls vor, das Bonusprogramm unter Einhaltung einer angemessenen Frist; bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung Ihrer Belange einzustellen. 7.5 Die LVN behält sich ferner vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist. Änderungen werden Ihnen vorab schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach dem Ausgangsdatum der E-Mail kündigen. 8. DatengeheimnisDie LVN sichert zu, das Datengeheimnis zu wahren. NutzungsbedingungenDie Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen e.V. hat den Inhalt dieser Website sorgfältig und nach aktuellem Erkenntnisstand zusammengestellt. Der Zugang und die Benutzung dieser und damit verbundener oder durch Links verknüpfter Websites erfolgt auf eigene Gefahr des Benutzers. Schadensersatzforderungen und Mängelansprüche aufgrund fehlender oder falscher Angaben sind ausgeschlossen. Die LVN ist nicht verantwortlich und übernimmt keine Haftung für Schäden jeder Art, auch für indirekte oder Folgeschäden, die durch den Zugang oder die Benutzung dieser Website oder damit verbundener oder durch Links verknüpfter Websites aufgetreten sind. Für den Inhalt der Websites ist, soweit nicht anders gekennzeichnet, die LVN alleiniger Inhaber aller Nutzungsrechte. 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